Wie muss eine FFP Maske richtig gekennzeichnet sein ?

Seit Anfang der Corona-Pandemie sind Atemschutzmasken in unser alltägliches Leben eingezogen. Ergänzend zu den allgemeinen AHA Regeln und überall wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sowie in vielen weiteren Bereichen des öffentliches Lebens wie beim Einkaufen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, Besuch des Hausarztes, Kino und vieles mehr sind die Masken aktuell kaum wegzudenken um eine Ansteckung  vor Covid-19 zu verhindern.

 

In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken, sogenannten FFP2-Masken, schützen. Gleichzeitig berichten die Medien regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken und verunsichern somit die Anwender.


Wer sich bestmöglich vor dem Coronavirus schützen möchte, rüstet sich zunehmend mit einer FFP2-oder FFP3-Maske. In Apotheken wurden u.a. diese Modelle Menschen ab 60 Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu einer Alltagsmaske kann die filtrierende Halbmaske (Atemschutzmaske) die Inhalation infektiöser Tröpfchen und Aerosole verhindern und dient ihren Trägern damit zum Selbstschutz, sofern sie den Qualitätsanforderungen der EU entspricht. In Europa unterliegen FFP-Masken einem strengen Prüfverfahren gemäß den Anforderungen der EU-Norm EN 149:2001+A1:2009 und müssen das seit vielen Jahren etablierte EU-Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-VO (EU 2016/425) durchlaufen. In Qualitätstests wird geprüft, wie viel Aerosol und kleinere Tröpfchen durch die Atemschutzmaske gelangen können. Entsprechend der Norm müssen Atemschutzmasken der Filterklasse FFP2 mindestens 94 Prozent der in der Umgebungsluft befindlichen Partikel auffangen, Masken der Filterklasse FFP3 sogar 99 Prozent.

Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, veranschaulicht das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Wie muss eine FFP Maske korrekt gekennzeichnet sein ?
Auf was ist zu achten ?

  1. CE-KENNKEICHNUNGimmer gefolgt von einer 4-stelliger Kennzahl für die überwachende Prüfstelle z.B. (0121 = IFA);
    Ist die Prüfstelle für Atemschutz zugelassen?
  2. CHECK online: PRÜFSTELLE korrekt? Die Nando-Datenbank der EU-Kommission gibt einen Überblick über die „Benannten Stellen“ in Europa. Für Atemschutzprodukte muss die Suche unter „Products“ auf „Equipment providing respiratory system protection“ und unter „Procedure“ auf „Supervised product checks at random intervals /Annex VII“ eingeschränkt werden. Mit diesen Suchkriterien erhält man immer die aktuelle Liste europäischer Benannter Stellen für die Überwachung von Atemschutzprodukten.
  3. KLASSE: FFP1, FFP2 oder FFP3, gefolgt von einer Leerstelle; Zusatz (verpflichtend): NR = nur für eine Schicht; R = wiederverwendbar; Zusatz (optional): D (für hohes Staubaufkommen geeignet) (Dolomit-Staub-Prüfung)
  4. Nummer und Jahr der Veröffentlichung der EUROPÄISCHEN PRÜFNORM (aktuell EN 149:2001+A1:2009)
  5. FIRMENNAME oder anderer Hinweis auf Hersteller; PRODUKTNAME
  6. optional kann auf der Maske zudem auch das Haltbarkeitsdatum aufgebracht sein

Sind diese ersten 5 Kriterien NICHT
erfüllt, handelt es sich NICHT
um eine normkonform geprüfte
Atemschutzmaske vom FFP-Typ.

Quelle: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4000