Wie lange sollte eine Schutzmaske maximal getragen werden ? / Tragezeitbeschränkung

Schutzmasken werden schon seit langer Zeit im industriellen und medizinischen Umfeld eingesetzt und verwendet.

Seit Corona ist nun auch der private Bereich mit diesem Thema konfrontiert.

Nun stellt sich dem Anwender nun auch die Frage wie lange schütz mich die Maske oder auch wie lange darf diese überhaupt getragen werden?

Wir betrachten hierzu einmal den Fall außerhalb der Corona-Pandemie.

Hierzu gibt es eine Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die DGUV-R 112-190.

Warum soll man die Tragezeit einer Atemschutzmaske beschränken ? Je nach Art der Schutzausrüstung ist der Geräteträger mehr oder weniger belastet im Bereich der Atmung. Hier muss teilweise körperlich durch das Filtermedium die Luft eingeatmet und teilweise auch wieder ausgeatmet werden.

Nachstehend ein Auszug aus der DGUV-R 112-190 hierzu.

Tragezeitbegrenzungen solle eine Überbeanspruchung des Geräteträgers vermeiden. Sie gelten nur für Arbeitseinsätze nach Betriebsanweisung, nicht
aber für Einsätze in Notfällen, z.B. Rettung von Menschen, Brandbekämpfung, Beseitigung von Gasaustritten sowie bei Flucht oder Selbstrettung.

Die Arbeitsbedingungen beeinflussen die Einsatzdauer, die erforderliche Erholungsdauer sowie die Anzahl der Einsätze pro Schicht. Neben der gerätebedingten Belastung, z.B. Gewicht, Atemwiderstand, Klima im Gerät, sind weitere Arbeitserschwernisse, z.B. Umgebungsklima, Arbeitsschwere, Körperhaltung, räumliche Enge, festzustellen und zu berücksichtigen. Außerdem sind persönliche Faktoren de Geräteträgers zu beachten.

Die Tragezeiten wurden aus langjährigen Erfahrungen abgeleitet

 Quelle: DGUV Regel 112-190

FFP (filtering face Piece) Masken gehören in die Gruppe der Halbmasken.

Quelle: DGUV Regel 112-190

Betrachten wir hier einmal die gängigen Halbmasken der Art FFP2 bzw. FFP3.

FFP2 und FFP3 Masken ohne Ausatemventil finden sich in der vorstehenden Tabelle unter 5.1.3 wieder.

Erklärung hierzu: Diese dürfen maximal 75 Minuten am Stück getragen werden. Es folgt eine Erholungspause von mind. 30 Minuten. Pro Schicht darf die Maske 5 mal eingesetzt werden. Es dürfen 4 Schichten in der Woche damit gearbeitet werden.

FFP2 und FFP3 Masken mit Ausatemventil finden sich in der vorstehenden Tabelle unter 5.1.4 wieder.

Diese dürfen maximal 120 Minuten am Stück getragen werden. Es folgt eine Erholungspause von mind. 30 Minuten. Pro Schicht darf die Maske 5 mal eingesetzt werden. Es dürfen 5 Schichten in der Woche damit gearbeitet werden.

Nun arbeitet aber auch nicht jeder körperlich gleich stark. Hiervon abhängig ist ja auch die körperliche Belastung des Trägers. Hierzu gibt es nun die Möglichkeit nach Beurteilung der Arbeitsschwere einen Anpassungsfaktor zu ermitteln und die Tragezeiten entsprechend rauf oder auch runter zu setzen.

 Quelle: DGUV Regel 112-190

 

Beispielsrechnung

Wenn ich nun z.B. eine FFP2 Maske ohne Ventil bei einer Arbeitsschwere von A2 (>20-40 Liter Luft pro Minute) trage, darf ich diese 75 Minuten tragen und muss anschließend eine Erholungspause von 30 Minuten einhalten.

Bei einer Arbeitsschwere von A3 (>40-60 l Luft pro Minute) reduziert sich diese Zeit bereits auf 52,5 Minuten, d.h. 22,5 Minuten weniger als noch bei A2. Die Erholungspause beträgt hier aber ebenso 30 Minuten.

Nun gibt es aber auch noch zahlreiche weitere Atemschutzgeräte wie Atemschutzgeräte kombiniert mit Schutzanzügen, Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer), Regenerationsgeräte, Schlauchgeräte und einige mehr.

Entsprechende Empfehlungen über Tragezeiten und Erholungsdauer finden Sie ebenso in der DGUV-R 112-190.

Gerne können Sie sich aber auch mit mir in Verbindung setzen. Hierzu helfe ich Ihnen gerne jederzeit weiter!

Neben der Gefährdungsbeurteilung muss eine Unterweisung aller Beschäftigten zum Tragen von Masken durchgeführt werden.
Sprechen Sie mich gerne an ich unterstütze Sie bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Wie im Umgang mit der Corona Pandemie diese Tragezeit Bestand hat erkläre ich im nächste Blog.